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Mehr Klarheit im barrierefreien Bauen

Für Bauherren, ob in Neubau oder Modernisierung, die sich mit dem Thema Haus-, Balkon- oder Terrassentür in barrierefreier Ausführung beschäftigen, dürfte eine Pressemeldung nun endlich für Klarheit sorgen. Hierbei ging es um die Frage, wie der untere Abschluss von Türen, also die sogenannte „Schwelle“, definiert wird.

Gehen doch bisher viele Hersteller mit ihren Außendienstberatern, aber auch viele Planer  davon aus, dass ein barrierefreier unterer Türabschluss durchaus 2cm hoch sein dürfe. Dem Widerspricht das Wort „Barrierefrei“ schon dem Sinn nach, denn es ist unerheblich, ob eine Barriere  x-cm hoch ist, Tatsache ist, dass auch 2cm Höhe für viele Menschen eine deutliche Barriere darstellt.

Nun erfolgte durch Ulrike Jocham, Autorin des Artikels „Barrierefreie Übergänge bei Außentüren“, eine Anfrage beim Arbeitsausschuss Barrierefreies Bauen im DIN, Deutschen Institut für Normung e.V. in Berlin.

Die Frage, wie denn nun die Forderungen der DIN 18040 zu verstehen seien, die einerseits festlegt: „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig“, andererseits aber eine Ausnahme erlaubt: „Sind sie technisch unabdingbar, (gemeint sind Türanschläge und -schwellen, Anm. d. Verfassers) dürfen sie nicht höher als 2cm sein“,  beantwortete der zuständige Arbeitsausschuss wie folgt:
Zitat: „Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern ist barrierefrei.“ Die im zweiten Satz formulierte Höhe von zwei Zentimetern stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar. „Ob und wann diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, ist nur in Verbindung mit einer Begutachtung von einem Sachverständigen vor Ort, der dann die objektbezogenen und konstruktiven Einflussfaktoren berücksichtigt, zu treffen.“ (Quelle: Magazin FreiRäume www.freiraeume.de , Aktuelle News, Ulrike Jocham, Barrierefreie Übergänge bei Außentüren)

Damit wird die schon seit Jahren vertretene Ansicht unserer Firma AKD Baumanagement & Consulting Asel deutlich untermauert. „Seit es die Bodenschienen mit Magnet-Doppel-Dichtungen der Firma Alumat Frey GmbH aus Kaufbeuren gibt, gehen wir davon aus, dass nur eine „Null-Schwellenlösung“ auch tatsächlich barrierefrei ist. Leider hat es in der Vergangenheit sehr viel Aufklärungsarbeit bedurft, um  Türenhersteller von diesem System zu überzeugen. Aber die Zahl der Verarbeiter steigt stetig an. Auch bei Architekten und Bauingenieuren vermerken wir in den letzten 12 Monaten einen deutlichen Anstieg der Nachfrage für diese Systeme. Es ist schon sehr verwunderlich, mit welchen Argumenten kaufinteressierte Bauherren bisher abgeraten wurde, eine tatsächlich barrierefreie Tür einzubauen. Dabei sprechen die Prüfzeugnisse für die Bodenschienen der Firma Alumat Frey GmbH, im Fachausdruck MFAT genannt, eine deutliche Sprache. Sowohl in der Winddichtigkeit als auch in der Schlagregensicherheit wurden Bestwerte in den höchsten Beanspruchungsgruppen erzielt, auch bei den Wärmedämmwerten sind U-Werte von 0,8 durchaus erreichbar.  Mein bisher erschütterndstes Erlebnis für solch eine „Beratung“ war ein Kunde im Rollstuhl, der in seinem Neubau noch vor Bezug feststellen musste, dass er die vom Verkäufer als Niedrigschwelle propagierte 2cm Flachschwelle einfach nicht alleine bewältigen konnte.
Wir mussten dann mit viel Geschick und Mühe diese Türen aus dem bestehenden Baukörper trennen und durch Türen mit Alumat MFAT ersetzen. Ich kann daher nur jedem kaufinteressierten Bauherrn raten, auf ein Angebot mit „Null-Schwellenlösung“ zu bestehen. Wenn diese Firmen dann nicht reagieren, hilft eine Anfrage direkt bei Alumat Frey GmbH sicherlich weiter.

 

Autor dieses Expertenbeitrags
Klaus Asel, Berlin
Sachverständiger Altersgerecht Umbauen
AKD Bau Management und Consulting Asel
www.akd-asel.com