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KfW-Fördermöglichkeiten für Fenster und Haustüren

Programm 151/152 | Energieeffizient Sanieren

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen.

Das Wichtigste in Kürze:
•    0,75 % effektiver Jahreszins
•    für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
•    bis 100.000 Euro für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen
•    Geld sparen – weniger zurückzahlen: bis 27.000 Euro Tilgungszuschuss
•    flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Was wird gefördert?

Die KFw fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

KfW-Effizienzhaus:

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Einzelmaßnahmen:

Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen wie:
•    Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz am Fenster sowie Außentüren

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen (PDF, 168 KB) erfüllen. Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier (PDF, 69 KB).

Die KfW fördert Sie, wenn Sie

•    eine Wohnimmobilie sanieren oder
•    Ersterwerber von saniertem Wohnraum sind

Warum ist es wichtig, einen Energieberater einzubinden?

Der Energieberater plant mit Ihnen die Sanierungsmaßnahme und sagt Ihnen, ob Ihr Vorhaben bei der KfW förderfähig ist. Er bestätigt außerdem die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Diese Bestätigung brauchen Sie für Ihren Kreditantrag.
Eine umfassende Energieberatung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“. Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie. Sprechen Sie Ihn darauf an.
Die Baubegleitung während der Sanierung fördert die KfW mit attraktiven Zuschüssen: Nutzen Sie dazu das Förderprodukt Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431).

Die Konditionen im Einzelnen

Zinssätze und Laufzeiten

Annuitätendarlehen

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
0,75% (0,75 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
0,75 % (0,75 %)  11 bis 20 Jahre  1 bis 3 Jahre  10 Jahre*
0,75% (0,75 %)  21 bis 30 Jahre  1 bis 5 Jahre  10 Jahre*

*Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

Endfälliges Darlehen

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit
0,75% (0,75 %) 4 bis 10 Jahre

 

Kredithöhe und Auszahlung

•    KfW-Effizienzhaus: bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag für jede Wohneinheit nach Sanierung

•    Maßnahmenpakete: bis zu 50.000 Euro für jede Wohneinheit im Anreizprogramm Energieeffizienz

•    Einzelmaßnahmen: bis zu 50.000 Euro für jede Wohneinheit nach Sanierung

Beim Ersterwerb berechnen wir den Förderhöchstbetrag nach den Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag, bei einer Umwidmung nach den neu geschaffenen Wohneinheiten.

•    Auszahlung zu 100 %
•    Abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
•    Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
•    Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an. HINWEIS: Für Anträge ab dem 17.04.2018 fällt die Bereitstellungsprovision bereits ab dem 7. Monat an.
•    Die abgerufenen Beträge müssen Sie innerhalb von 6 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zuführen.

Besonders vorteilhaft für Sie: Der Tilgungszuschuss

Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld:
•    Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
•    Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:

KfW-Effizienzhaus Höhe des Tilgungszuschusses
KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 27.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 22.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 17,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 17.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 15,0 % der Darlehenssumme,
bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 12,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit
Einzelmaßnahmen 7,5 % der Darlehenssumme,
bis zu 3.750 Euro für jede Wohneinheit

•    Den Tilgungszuschuss schreibt Ihnen die KfW nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Rückzahlung

•    Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie monatlich nur die Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
•    Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich.

Sondertilgungen

Während der ersten Zinsbindungsfrist können Sie den Kreditbetrag vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro ohne zusätzliche Kosten tilgen.

HINWEIS: Für Anträge ab dem 17.04.2018 sind kostenfreie Sondertilgungen nicht mehr möglich. Es wird bei Rückzahlung des gesamten, ausstehenden Kreditbetrages eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank/Finanzierungspartner.